Herkunftsnachweis für Bourkesittiche?

  • Hallo liebe Community,
    ich selbst halte zwar keine Bourkies, hätte da aber ein paar Fragen, die sich speziell an die Bourkesittich-Halter in diesem Forum wenden.


    Es gelten ja für bestimmt Papageien und Sittich bestimme Haltungsauflagen wie z.B. das Führen von CITES-Papieren, Herkunftsnachweisen oder das Melden bei einer Behörde.
    Eigentlich hatte ich bis jetzt immer gedacht, dass Bourkesittiche, die ja auch im Washingtoner Artenschutzabkommen im Anhang B gelistet sind, als "leicht zu züchtende" Tier von diesen Auflagen ausgenommen seien.


    Wie dem auch sei, ich wurde eines besseren belehrt: Auf der Seite "haustier-berater.de" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), wird in der Rubrik über Bourke- und Grassittiche gesagt, dass die Tiere zwar nicht Meldepflichtig sind, man jedoch einen Herkunftsnachweis benötigt.


    Um zu meiner eigentlichen Frage zu kommen: Wie genau läuft das ab? Bekommt man beim Kauf - z.B. vom Züchter - den Herkunftsnachweis und muss diesen dann aufbewahren bzw. auf Verlangen den Behörden aushändigen um die legalität des Vogels zu beweisen? Da ja keine Meldepflicht besteht schätze ich, dass man ja nicht nach dem Kauf aufs Amt muss um mitzuteilen, dass nun Bourkesittich bei einem leben, oder?


    Ich bin, wie ihr vielleicht gemerkt habe, etwas verwirrt. Ich komme nicht ganz dahinter, wozu man einen Herkunftsnachweis braucht, wenn das Amt/der Staat nicht über die Existenz des Vogels weiß, da er ja nicht bei ihnen angemelt werden muss.


    So, vielend Dank für's lesen, vielleicht können eure Antworten ja das ganze für mich etwas entwirren.


    Liebe Grüße :)

  • Der B.Sittich ist von der Meldepflicht ausgenommen.


    Einen Herkunftsnachweis brauchst du allerdings trotzdem.


    Es geht darum, dass keine Wildfänge mehr ins Land kommen.


    Ob das ohne Anmeldung sinnig ist, darüber kann man sich natürlich streiten.


    Ich würde auf den Nachweis auf keinen Fall verzichten.



    http://www.papageien.org/THOKI/MARCO/meldepflicht.html

    Einmal editiert, zuletzt von Sahra85 ()

  • Vielen Dank für deine Antwort :)
    Jaaa, die Frage nach der Sinnhaftigkeit darin hat mich auch sehr beschäftigt.
    Ich schätze mal, es geht einfach darum, dass man im Fall der Fälle nachweisen kann, dass der Vogel kein Wildfang ist, wie du gesagt hast.

  • Genau.


    Bewahr das Dokument einfach gut auf.


    Ich weiss jetzt nicht wie man bei den Bourkis verfährt, aber Edels werden
    bei fehlenden Papieren beschlagnahmt.

  • Ich denke, dass das mit dem Herkunftsnachweis schwierig werden kann, da jeder züchten darf.


    Ich habe im Zoohabdel, als ich Trude und Kowalski kaufte, lediglich einen "Heimtierpass" (N Zettel mit den Ringnummern drauf) bekommen.


    Bei Gerd habe ich eine Art Kaufvertrag, ebenfalls mit Ringnummer. Hier ist natürlich auch der Züchter nachvollziehbar.


    Urmel hat nichts, weil er ja bei mir geschlüpft ist.


    Mit Ring sollte die Herkunft ja eigentlich immer nachweisbar sein, oder liege ich da falsch?

  • Dieses Thema enthält einen weiteren Beitrag, der nur für registrierte Benutzer sichtbar ist, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diesen lesen zu können.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!