Hallo liebe Community,
ich selbst halte zwar keine Bourkies, hätte da aber ein paar Fragen, die sich speziell an die Bourkesittich-Halter in diesem Forum wenden.
Es gelten ja für bestimmt Papageien und Sittich bestimme Haltungsauflagen wie z.B. das Führen von CITES-Papieren, Herkunftsnachweisen oder das Melden bei einer Behörde.
Eigentlich hatte ich bis jetzt immer gedacht, dass Bourkesittiche, die ja auch im Washingtoner Artenschutzabkommen im Anhang B gelistet sind, als "leicht zu züchtende" Tier von diesen Auflagen ausgenommen seien.
Wie dem auch sei, ich wurde eines besseren belehrt: Auf der Seite "haustier-berater.de" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), wird in der Rubrik über Bourke- und Grassittiche gesagt, dass die Tiere zwar nicht Meldepflichtig sind, man jedoch einen Herkunftsnachweis benötigt.
Um zu meiner eigentlichen Frage zu kommen: Wie genau läuft das ab? Bekommt man beim Kauf - z.B. vom Züchter - den Herkunftsnachweis und muss diesen dann aufbewahren bzw. auf Verlangen den Behörden aushändigen um die legalität des Vogels zu beweisen? Da ja keine Meldepflicht besteht schätze ich, dass man ja nicht nach dem Kauf aufs Amt muss um mitzuteilen, dass nun Bourkesittich bei einem leben, oder?
Ich bin, wie ihr vielleicht gemerkt habe, etwas verwirrt. Ich komme nicht ganz dahinter, wozu man einen Herkunftsnachweis braucht, wenn das Amt/der Staat nicht über die Existenz des Vogels weiß, da er ja nicht bei ihnen angemelt werden muss.
So, vielend Dank für's lesen, vielleicht können eure Antworten ja das ganze für mich etwas entwirren.
Liebe Grüße